Schul ABC

Schule von A-Z

Absenz der Lehrperson

Bei Abwesenheit einer Lehrperson infolge Krankheit, Unfall oder aus einem anderen Grund werden die Schüler/-innen der entsprechenden Klassen nach Möglichkeit von einer anderen Lehrperson betreut.

Absenz der Schüler/-innen

Absenzen einzelner oder mehrerer Lektionen können in der Klapp-App oder auf www.klapp.mobi erfasst werden. Mit der Klapp-Absenzenmeldung gilt das Kind als entschuldigt, und die Klassenlehrpersonen sowie Fachlehrpersonen werden automatisch informiert.  Ein Anruf an die Schule ist nicht mehr erforderlich.

Vorhersehbare Absenzen, wie Zahnarzttermine, sind im Voraus, und unvorhergesehene Absenzen, wie Krankheit oder Unfall, spätestens vor Schulbeginn via Klapp-Absenzenmeldung mitzuteilen. Bleibt diese Information aus, erkundigt sich die Lehrperson nach Schulbeginn nach dem Verbleib der Schülerin oder des Schülers. Kann die Lehrperson die Eltern nicht erreichen, wird die Schulleitung informiert. Das Schulsekretariat und die Schulleitung übernehmen dann die weitere Abklärung. Daher ist es essenziell, dass wir vor Schulbeginn über jede Absenz informiert sind.

Liegt kein hinreichender Grund vor, der den Unterrichtsbesuch verhinderte, handelt es sich um eine unentschuldigte Absenz. Am Ende des Schulhalbjahrs werden die unentschuldigten Absenzen in Halbtagen im Zwischenbericht oder Jahreszeugnis eingetragen. Dabei gelten vier Lektionen als ein Halbtag. Bei drei übrigbleibenden Lektionen wird auf einen Halbtag aufgerundet, ansonsten wird abgerundet. Weniger als insgesamt drei unentschuldigt verpasste Lektionen pro Semester bzw. Schuljahr werden nicht im Zwischenbericht oder Jahreszeugnis eingetragen.

Nicht als Absenzen gelten Abwesenheiten im Rahmen von bewilligten Schnuppertagen, Dispensationen, bewilligtem Urlaub, freien Schulhalbtagen oder Schulausschluss.

Anliegen, Beschwerden und Unklarheiten

Falls während des Schulbetriebs Fragen, Anliegen, Beschwerden oder Unklarheiten zum Schulalltag auftauchen, wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige Klassen- oder Fachlehrperson. Kommt es zu keiner befriedigenden Lösung, ist die Schulleitung zu kontaktieren.

Arzt- und Zahnarztbesuche

Arzt- und Zahnarztbesuche sollen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.

Ärztliche Austrittsuntersuchung

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Um diese Vorsorge zu gewährleisten, sieht das Gesetz im Kanton Aargau eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung in der zweiten oder dritten Oberstufenklasse vor. Diese Austrittsuntersuchung ist für alle Schüler/-innen obligatorisch und findet in der Regel beim eigenen Kinder- oder Hausarzt statt. Informationen sowie ein Gutschein für diese Untersuchung werden rechtzeitig abgegeben.

Weitere Informationen zur obligatorischen ärztlichen Austrittsuntersuchung in der Oberstufe finden Sie hier.

Berufsvorbereitung

In der 2. Oberstufe liegt der Schwerpunkt auf der Berufswahl. In allen drei Stufen ist eine Lektion Berufliche Orientierung im Stundenplan integriert. Die Schüler/-innen haben wiederholt die Möglichkeit, Berufe über Berufserkundungen oder Schnupperlehren kennenzulernen. Die Schule sowie die Berufsberatung ask! unterstützen die Jugendlichen dabei. Die Verantwortung der Berufswahl liegt jedoch bei den Eltern.

Besuchstage

Jeweils im November finden an zwei Tagen die offiziellen Besuchstage an beiden Standorten der Kreisschule Surbtal statt. Die Eltern werden frühzeitig über die Daten informiert. Individuelle Unterrichtsbesuche sind möglich. Wir bitten Sie, vorher die zuständige Lehrperson zu kontaktieren.

Check S2 / S3

Die vier Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn führen gemeinsam Leistungstests, genannt Checks, durch. Alle Schüler/-innen der vier Kantone nehmen im Laufe ihrer Volksschulzeit vier Mal an einem Check teil. In der Oberstufe werden die Checks gegen Ende der 2. Klasse (Check S2) und am Ende der 3. Klasse (Check S3) durchgeführt. Die Checks werden im Auftrag der vier Kantone vom Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich entwickelt, korrigiert und ausgewertet.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Fremdsprachige Kinder werden, gemäss den kantonalen Bestimmungen, von einer speziell ausgebildeten Lehrperson gefördert.

Digitale Endgeräte

Die Schüler/-innen werden mit persönlichen digitalen Endgeräten ausgestattet. An der Bezirkschule sind dies iPads, wobei Laptops als Klassensätze verfügbar sind. Alle Schüler/-innen der Real- und Sekundarschule verfügen über einen Convertible Laptop.

Elternmitwirkung

Das Elterngremium ELAN an der Real- und Sekundarschule und der Elternrat FELS an der Bezirksschule ermöglichen Diskussionen über aktuelle Themen zwischen Schule und Eltern.

Die Informationen zur Elternmitwirkung finden Sie unter:

Ferienplan

Der aktuelle Ferienplan kann hier geöffnet werden.

Freiwilliger Schulsport

Die Kreisschule Surbtal bietet diverse Kurse im Freiwilligen Schulsport an. Informationen zu den einzelnen Kursen und die Anmeldeformulare werden im Frühling an die Schüler/-innen abgegeben.

Freizeit

Sinnvolle Gestaltung der Freizeit ist Sache der Eltern. Beachten Sie das Jugendangebot der Vereine und der regionalen Jugendarbeitsstelle Surbtal-Würenlingen (JAST).

Weitere Informationen unter: www.jast.li

Fundsachen

In den Schulgebäuden der Rietwise und des Bezirksschulhauses befinden sich Sammelstellen für Fundsachen.

Gewalt

Physische und psychische Gewalt wird an unserer Schule nicht toleriert. Zuwiderhandlungen kann zu Ausschluss von Schulaktivitäten bis zu Timeout führen.

Haftpflicht

Die Schule übernimmt keine Haftung für private Gegenstände (z.B. Fahrräder, Velohelme, Smartphones, etc.), dies schliesst Vandalenakte an Velos oder Mofas mit ein. Die Schäden sind somit vollumfänglich von den Eltern zu tragen. Selbstverständlich steht es betroffenen Eltern frei, eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung bei der örtlichen Polizei einzureichen. Die Schule setzt alles daran, möglichst sichere Abstellplätze für Velos und Mofas zu bieten.

Hausaufgaben

Für uns sind Hausaufgaben wichtig. Einerseits dienen sie der Vertiefung des in der Schule besprochenen Stoffes, andererseits ist es für die Schüler/-innen wichtig, dass sie auch selbstständig lernen können und lernen, Arbeiten zu planen.

Impfungen

Informationen über die schulärztlichen Impfungen werden rechtzeitig abgegeben.

Integrative Schule

Seit Schuljahr 2008/2009 ist die Kreisschule Surbtal eine integrative Schule. Die Kleinklassen sind aufgelöst worden. Schulische Heilpädagogen unterstützen und fördern die Schüler/-innen gemeinsam mit der Klassenlehrperson.

Jugendanwaltschaft

Seit Januar 2011 ist als Strafverfolgungsbehörde für Kinder von 10 – 18 Jahren die Jugendanwaltschaft zuständig. Informationen über Vergehen und Verbrechen leitet sie an die Schulleitung weiter.

Jugendarbeit

Die regionale Jugendarbeitsstelle Surbtal-Würenlingen (JAST) bietet diverse Angebote für die Schüler/-innen an, wie z.B. das Lehrstellenbüro, der Jugendtreff Lokara, der Girls*Raum oder die Midnight Games.

Weitere Informationen unter: www.jast.li

Klapp

Die Kreisschule Surbtal stellt die Informationen an die Eltern – wann immer möglich – mittels der Klapp-Applikation zu. Mit dem Klapp-Autorisierungs-Code können sich die Eltern registrieren.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den KLAPP-Support unter:

Klasseneinteilung

Im März, nachdem die Laufbahnentscheide gefällt wurden, werden die neuen Schülerzahlen eruiert und die Klasseneinteilungen durch die Kreisschule Surbtal gemacht. Bei der Einteilung wird darauf geachtet, dass die Klassen bezüglich Zusammensetzung ausgeglichen sind. Ein weiteres Kriterium sind die gewählten Wahlpflicht- und Freifächer.

Kopfläuse

Treten in einer Klasse Kopfläuse auf, muss dies dem Sekretariat gemeldet werden. Alle Eltern der betroffenen Klasse erhalten ein Informationsschreiben.

Weitere Informationen unter: www.lausinfo.ch

Lehrmittel

Die Lehrmittel werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Beschädigung werden sie den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Leistungsbeurteilung

Die Leistungen der Schüler/-innen werden mit Noten von 1 bis 6 beurteilt. 1 ist die geringste, 6 ist die beste Note. Ob und wie Schüler/-innen von einer Klasse oder Stufe zur nächsten übertreten, wird in der Promotionsverordnung geregelt. Darin wird festgehalten, wie die Leistungen der Lernenden beurteilt werden und wie ein Übertrittsentscheid gefällt wird. Grundlage ist die Promotionsverordnung des Kantons Aargau.

Weitere Informationen zu Promotion und Übertritten finden Sie hier.

Leitbild

Das Leitbild der Kreisschule Surbtal beschreibt Werte und Haltungen, die für die Kreisschule massgebend sind. Es ist wegweisend für die weitere Entwicklung unserer Schule.

Mittagstisch

In Endingen und in Lengnau werden Mittagstische angeboten.

Informationen und Anmeldung unter: www.tagesstrukturen-surbtal.ch

Pausenareal

In den Pausen darf das Schulareal nicht verlassen werden. Eine Pausenaufsicht sorgt für das Einhalten der Regeln.

Pflichten der Eltern

Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder und pflegen den Kontakt zur Schule. Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind die Schule regelmässig besucht. Die Eltern müssen die Lehrpersonen oder die Schulleitung über Verhaltensänderungen ihres Kindes oder über Ereignisse, die sich in dessen Umfeld abspielen, informieren, soweit dies für den Schulalltag von Bedeutung ist.

Quartalshalbtag (Q-Halbtag)

Gemäss Schulgesetz § 38 haben die Schüler/-innen Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal. Diese dürfen kumuliert werden. Der Bezug der Q-Halbtage ist mindestens drei Schultage im Voraus per Klapp-Meldung der Klassenlehrperson mitzuteilen. An Halbtagen mit offiziellen Schulanlässen oder an bereits kommunizierten Prüfungstagen dürfen keine freien Schulhalbtage bezogen werden.

Rechte der Eltern

Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit der Lehrperson zu besprechen. Kommt keine Verständigung zustande, so können sie sich an die Schulleitung wenden. Die Eltern haben Anspruch auf eine Begründung der Entscheide, die ihr Kind betreffen sowie das Recht auf Einsicht in den betreffenden Akten. Laufbahnentscheide fällt die Schulleitung auf Empfehlung der Klassenlehrperson. Diese Entscheide sind rekursfähig.

Schneesportlager

Die Kreisschule Surbtal führt jeweils in der ersten Sportferienwoche standortübergreifende Schneesportlager durch. Die Anmeldungen werden rechtzeitig an die Schüler/-innen verteilt. Die Teilnahme ist freiwillig. Platzanzahl ist beschränkt.

Schularzt

Schularzt Standort Lengnau:
Schularzt Standort Endingen:
  • Dr. med. Stefano Bachmann, Semlistrasse 10, 5304 Endingen
  • Telefon: +41 56 242 18 66

Schulaufsicht

Kontaktperson Schulaufsicht für die Kreisschule Surbtal:

Weitere Informationen zur Schulaufsicht finden Sie hier.

Schüler/-innenrat

An beiden Schulstandorten gibt es einen Schüler/-innerat. Er besteht aus je einem Klassenvertreter / einer Klassenvertreterin, die zu Beginn des Schuljahres gewählt werden. Die Sitzungen finden nach Bedarf während einer Schulstunde statt. Sie werden von der Präsidentin und der Vizepräsidentin (dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten) geleitet, von einem Ratsmitglied protokolliert und von einer Lehrperson begleitet.

Schulordnung

Die Schulordnungen der beiden Schulstandorte finden Sie unter:

Schulpsychologischer Dienst (SPD)

Die Büros des Schulpsychologischen Dienstes (SPD) befinden sich in Baden und Bad Zurzach. Für die Schüler/-innen, welche in Lengnau die Schule besuchen, ist der SPD Baden zuständig und für die Schüler/-innen, welche in Endingen die Schule besuchen, ist der SPD in Bad Zurzach zuständig. Sie bieten Abklärungen von Schüler/-innen mit schulischen und/oder psychischen Problemen und Familienberatungen an.

Schulrat

Jeder Bezirk hat einen Schulrat. Dieser ist Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der kommunalen Entscheidungsträger im Schulbereich.

Präsidentin Schulrat des Bezirks Zurzach:

Schulweg

Der Verantwortungsbereich für den Schulweg liegt bei den Eltern. Der Schulweg Ihrer Tochter/Ihres Sohnes ist ein wichtiger Punkt für den täglichen Schulbesuch. Kontrollieren Sie die Velos und Mofas Ihrer Kinder regelmässig auf intakte Beleuchtung und Mechanik, denn mit einem gut ausgerüsteten Fahrgerät sinkt die Unfallgefahr.

Tendenziell fahren immer mehr Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule oder holen sie dort ab. Wir bitten Sie daher, Ihre Kinder zu Fuss, mit dem Bus oder mit dem Velo zur Schule zu schicken. Diverse Studien haben gezeigt, dass Kinder auf dem Schulweg ihre eigene Verkehrskompetenz verbessern, grundlegende Erfahrungen sammeln, Freundschaften pflegen und Konflikte austragen können. Bewegung ist zudem gesund und macht die Schüler/-innen leistungsfähiger. Diese Kinder können sich besser konzentrieren, die körperliche und motorische Entwicklung wird durch die Bewegung gefördert. Bring- und Holfahrten mit sogenannten «Elterntaxis» können andere Kinder durch riskante Manöver vor dem Schulhaus gefährden.

Falls Ihre Tochter/Ihr Sohn für den Schulweg das Postauto benutzt, möchten wir Sie bitten, Ihr Kind ab und zu auf die üblichen Verhaltensregeln hinzuweisen. Beispielsweise gehören die Füsse nicht auf die Sitzplätze, Abfälle sollen nicht in den Bussen liegen gelassen werden, oder es wird um Vorsicht bei einfahrenden Postautos an den Haltestellen gebeten.

Smartphone-Regeln

Die Nutzung von Smartphones während des Unterrichts, in den Pausen und auch über die Mittagszeit auf dem Schulareal für die Schüler/-innen verboten. Die Smartphones werden während der Unterrichtszeit eingesammelt und in einer Klassenbox gelagert.

Bei Bedarf werden die Smartphones jedoch weiterhin im Unterricht eingesetzt und in speziellen persönlichen Situationen dürfen die Schüler/-innen in Absprache mit der jeweiligen Lehrperson selbstverständlich ihre Smartphones benützen.

Suchtmittel

Der Konsum jeglicher Suchtmittel ist für Schüler/-innen auf dem Schulgelände, in den Schulgebäuden und bei allen Schulveranstaltungen wie beispielweise Exkursionen, Schulreisen, Lager, etc. verboten.

Termine

Wichtige Termine der beiden Schulstandorte finden Sie unter:

Übertritt an weiterführende Schulen

Informationen auf Deutsch sowie in weiteren elf Sprachen zur Berechnung des erforderlichen Notendurchschnitts und zu weiteren Voraussetzungen für den Übertritt an die Mittel- und Berufsmittelschulen finden Sie hier.

Unfallversicherung

Mit dem Krankenversicherungsgesetz KVG sind alle Kinder obligatorisch unfallversichert. Die Versicherung ist somit Sache der Eltern. Die Schule hat keine Unfallversicherung für die Schüler/-innen. Es ist Sache der verunfallten Schulkinder bzw. deren Eltern, den in der Schule erlittenen Unfall ihrer zuständigen Krankenkasse sofort zu melden. Bei Unfällen, welche Folgeschäden nach sich ziehen könnten, ist der Unfall auch der Schule zu melden.

Urlaub

Für einen ausserordentlichen Urlaub müssen die Eltern ein schriftliches Gesuch bei der Schulleitung einreichen. Gründe für einen Urlaub von bis zu 30 Tagen sind:

  • Besondere Anlässe im persönlichen Umfeld der Schüler/-innen
  • Wichtige religiöse Feiertage
  • Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden wissenschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen
  • Aussergewöhnlicher Förderbedarf bei besonderen Begabungen
  • Schnupperlehren und ähnliche Anlässe zur Berufsvorbereitung

Wahlfachangebote

Die Informationen zu den Wahlfachangeboten der beiden Schulstandorte finden Sie unter:

Wohnortwechsel

Jeder Wohnortwechsel ist dem Schulsekretariat schriftlich mitzuteilen, mit Angaben der neuen Wohn- und/oder Schuladresse sowie allfälliger Änderung der Telefonnummer und E-Mailadresse.

Zahnarzt

Bei Eintritt in die Volksschule Aargau erhalten alle Schüler/-innen ein Gutscheinheft für eine jährliche kostenlose Kontrolluntersuchung bei einem Zahnarzt. Die Kosten der Kontrolluntersuchungen (exkl. Röntgenbilder) werden von der Wohngemeinde der Kinder und Jugendlichen übernommen. Das Heft ist zur jährlichen Kontrolle beim Zahnarzt mitzubringen. Die Kosten für allfällig notwendige Behandlungen müssen von den Eltern getragen werden. Gutscheinhefte können beim Schulsekretariat bezogen werden.

Zeugnisse

Gemäss Promotionsverordnung wird im Januar ein Zwischenbericht mit den Bewertungen der Sozial- und Selbstkompetenzen erstellt. Ende Schuljahr wird ein Jahreszeugnis abgegeben, welches rekursfähig ist. Rekurse müssen innert 30 Tagen nach Erhalt an den Bezirksschulrat gerichtet werden. Ein prüfungsfreier Übertritt in die nächste Stufe kann auf Empfehlung der Lehrperson erfolgen. Promotionen resp. Stufenwechsel müssen von der Schulleitung bewilligt werden. Dafür benötigt die Lehrperson die Bestätigung/Unterschrift der Eltern, dass sie den Entscheid zur Kenntnis genommen haben. Das Bewilligungsverfahren findet in der Regel bereits im Februar statt und muss bis Anfang März abgeschlossen sein.

Zukunftstag

Jeweils an einem Donnerstag im November findet der Nationale Zukunftstag statt. Die Schüler/-innen der 1. Klassen haben die Gelegenheit, einen Einblick in die Arbeitswelt der Erwachsenen zu gewinnen.

Weitere Informationen unter: www.nationalerzukunftstag.ch